Die Wegleitung zur Steuererklärung 2018 des KStA nimmt die dargelegten Grundlagen in Ziff. 15.4 (S. 24) durch eine exemplarische, in abzugsfähige und nicht abzugsfähige Vermögensverwaltungskosten unterteilte Aufzählung auf. Sodann enthält die Wegleitung folgenden Hinweis: Abziehbar ist die erfolgsunabhängige Vermögensverwaltung durch Dritte gegen Nachweis (pauschale oder wertabhängige Gebühr). Eine erfolgsabhängige Gebühr ist grundsätzlich nicht abziehbar, da es sich dabei um Anlageberatung und nicht um Vermögensverwaltung handelt.