Auf diesen Baukörper und Freiraum werde in der weiteren Planung ein besonderes Augenmerk zu richten sein (Fachbericht, S. 3). Gleichzeitig hielt das BVU auch fest, dass in der weiteren Konkretisierung (Ausarbeitung Bauprojekte inklusive Umgebungsplanung) insbesondere auch den ortsbaulichen Aspekten genügend Rechnung zu tragen sei (Bezug zum direkten Umfeld, Aufenthalts- und Nutzungsqualität, ästhetische Qualitäten, Bepflanzung und Materialisierung, Terraingestaltung), wobei die Sicherung einer fachlichen Begleitung der Bauprojekte durch ein Fachgremium in § 6 Abs. 1 SNV positiv hervorzuheben sei (Fachgutachten, - 24 -