4.5.3. Entgegen den Vorbringen der Beschwerdeführer geht das BVU von einer gelungenen Anbindung des Gestaltungsplangebiets an die Umgebung aus: Die geplante Bebauungsform öffne sich zum Umfeld dort, wo ein ortsbaulicher Bezug hergestellt werden solle, indem die Bauten jeweils einen grösseren Abstand untereinander bildeten. Im südlichen Bereich I des Areals komme ein weiterer Baukörper hinzu, der einen räumlichen Dialog zum Dorfkern suche. Durch das Zurückweichen mit dem Bauvolumen von der Perimetergrenze Richtung Norden entstehe ein Freiraum, der als Bindeglied zum Dorfkern und gleichzeitig als Ankunftsraum der Bebauung von Süden her funktioniere.