Dem Vorprüfungsbericht ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass im Rahmen der Erschliessungsplanung "Huserhof" erkannt worden sei, dass die dominante Wirkung und Bedeutung des Gasthauses Huserhof erhalten werden solle. Mit der Festlegung eines Bereichs mit Höhenbeschränkung sei im Erschliessungsplan darauf reagiert worden. Die im Erschliessungsplan festgesetzte, zulässige Höhenkote für die obersten Baukörper (430 m ü. M.) werde im vorliegenden Gestaltungsplan beibehalten. Die nordöstlichste Fläche der Parzelle aaa werde im Interesse der Freihaltung der freien Sicht vom und zum historischen Ensemble als Grünraum/naturnahe Gestaltung festgelegt (Vorprüfungsbericht, S. 4;