Durch die Abdrehung der Baukörper parallel zum Verlauf der Höhenkurven entsteht eine harmonische Einbettung in den Hang. Die gemäss Gestaltungsplan zulässigen Mehrhöhen in den Baubereichen B und E sowie die möglichen Abgrabungen in den Baubereichen A, C und D erlauben eine Realisierung des Bauvolumens in Form weniger flächiger Gebäudeformen sowie niedrigerer Baukörper in den Baubereichen C und D, als sie gemäss BNO erlaubt wären. Dadurch, dass die einzelnen Häuser am Rand der Parzelle platziert werden, werden möglichst grosse Freiräume zwischen den Gebäuden im Zentrum der Bebauung ermöglicht.