nungsbericht, S. 10). Im Abschliessenden Vorprüfungsbericht des BVU, Abteilung Raumentwicklung, vom 14. Februar 2019 (nachfolgend: Vorprüfungsbericht) wird dieses Vorgehen ausdrücklich begrüsst (Vorprüfungsbericht, S. 3). Darüber hinaus ist diesem zu entnehmen, dass die Planungsvorlage aufgrund des ersten Fachgutachtens überarbeitet worden sei (Vorprüfungsbericht, S. 5). Auch im Rahmen des Fachberichts wird das Vorgehen aus fachlicher Sicht als vorbildlich bezeichnet. Es vermöge eine gute Ausgangslage für eine qualitativ wertige Siedlungsentwicklung zu schaffen (Fachbericht, S. 3).