4.4. In Bezug auf das Gestaltungsplanverfahren ist dem Planungsbericht zu entnehmen, dass zur Überprüfung der Marktfähigkeit der Parzelle aaa sowie im Interesse der guten Eingliederung der zukünftigen Überbauung in das Ortsbild und ins Landschaftsbild gemäss § 9 Abs. 6 BNO der Gemeinderat in Absprache und in Zusammenarbeit mit der kantonalen Fachstelle Ortsbild, Siedlung und Städtebau sowie den Grundeigentümerinnen eine städtebauliche Potenzial-Untersuchung durchgeführt habe. Die Testplanung sei von der Abteilung Raumentwicklung mitfinanziert worden.