4.3.2. Der Regionalplanungsverband V. hielt in seiner Stellungnahme an den Gemeinderat C. vom 8. März 2019 fest, aus regionaler Sicht werde die Durchführung einer Testplanung gewürdigt, die massgeblich zur Qualitätssicherung und einer der exponierten Lage angemessenen Bebauungsweise beigetragen habe. Positiv hervorgehoben werde zudem die Ermöglichung einer Verdichtung, die sich aufgrund der Vorgaben zum Freiraum dennoch gut in die Landschaft eingliedere. Die Umsetzung des Gestaltungsplans "Huserhof" liege im regionalen Interesse und werde vom Regionalplanungsverband unterstützt. Es bestünden keine Vorbehalte gegenüber der Vorlage.