Die vorliegenden Unterlagen zum Gestaltungsplan "Huserhof" sind insgesamt sorgfältig erarbeitet. Die Beurteilung des Gestaltungsplanes nach den Erfordernissen von § 8 Abs. 3 [a]BauV zeigt, dass die Abweichungen gegenüber den aktuellen bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen der Nutzungsplanung zugestanden werden können.