Das Gutachten mache darauf aufmerksam, dass überhohe Gebäude zu vermeiden seien und auf eine sanfte Einpassung ohne störende Aufschüttungen oder Stützmauern zu achten sei. Weiter sei dem Gutachten zu entnehmen, dass die beiden Andockpunkte der Bauparzelle, nämlich der Weiler im Norden und der angrenzende Ortskern im Süden, aus eher kleinvolumigen Ein- und Mehrfamilienhäusern bestünden, wobei ein gewisser Massstabssprung in der Volumetrie bestehen bleibe, der Folge der gewünschten Verdichtung sei. Dieser Massstabssprung lasse sich durch die Interessen der Verdichtung rechtfertigen.