4.2. Das BVU, Rechtsabteilung, hat sich in erster Linie auf das Fachgutachten der L. vom 19. November 2018 sowie den Fachbericht des BVU, Abteilung Raumentwicklung, vom 9. Juni 2020 gestützt und ausgeführt, diese seien einlässlich und überzeugend verfasst und attestierten dem Gestaltungsplan die besonderen Qualitäten, welche die – nicht besonders grossen – Abweichungen von der Regelbauweise rechtfertigten. Das Gutachten mache darauf aufmerksam, dass überhohe Gebäude zu vermeiden seien und auf eine sanfte Einpassung ohne störende Aufschüttungen oder Stützmauern zu achten sei.