Die beiden an die geplante Überbauung anschliessenden Siedlungsbereiche seien der Dorfzone bzw. der Einfamilienhauszone zugeordnet und wiesen eine kleinvolumige Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern auf. Mit der vorgesehenen dichten und grossvolumigen Bebauung bestehe eine erhebliche Differenz zu den direkt daran angrenzenden Gebieten und es käme zu einem deutlichen Massstabssprung in der Volumetrie, der als Folge der gewünschten Verdichtung bezeichnet werde und gestützt darauf gerechtfertigt werden solle. Jedoch sei die Verdichtung nicht das einzige zu berücksichtigende Interesse.