Die zulässigen Höhenkoten seien in den einzelnen Baufeldern pro Gebäude je nach Lage im Hang unterschiedlich festgelegt. Vor allem oben im Hang, im Nordosten (Baufelder C und D), aber auch unten am Hang, im Süden (Baufeld A), ergebe sich dadurch eine zulässige Gesamthöhe, die zwischen 7.25 m und 10.85 m liege. Das Mass liege unter der zulässigen Gesamthöhe für die Regelbauweise (11.0 m). Im westlichen unteren Hangbereich, bei vier von - 18 - insgesamt sechzehn Gebäuden (Baufelder B und E), dürfe das Mass für die Regelbauweise überschritten werden, jedoch höchstens um 1.65 m, was eine maximale Gesamthöhe von 12.65 m ergebe.