3.4.2. Der Gestaltungsplanperimeter befindet sich in der Gewerbezone, für die die zulässige Anzahl Vollgeschosse nicht festgelegt wurde und in der eine "Gesamthöhe Flachdächer" von 11.0 m gilt (§ 6 Abs. 1 BNO; vgl. Erw. 2.3, oben).