liegen kämen. 3.2.2. Unter "4. Baubegriffe und Messweisen", "4.2 Nutzungsdichte" ist in der BNO folgende Regelung enthalten: 4.2.1 § 25 Ausnützungsziffer - 14 - Dach-, Attika- und Untergeschosse gelten nicht als anrechenbare Geschossflächen zur Berechnung der Ausnützungsziffer. In den Sondernutzungsvorschriften ist Folgendes vorgesehen: § 7 Nutzungsart/-mass 1 Das Gestaltungsplangebiet ist für Wohnnutzungen sowie höchstens mäs-