- Überschreitung der Gesamthöhe Flachdächer (11.0 m) - Reduktion des Strassenabstands zur X-Strasse (K411) der Baubereiche B und E auf 4 m - Reduktion des Strassenabstands zur Y-Strasse des Baubereichs F auf 0.5 m - Unterschreitung der vorgeschriebenen Gebäudeabstände innerhalb des Gestaltungsplanareals - Aufhebung der maximalen Gebäudelänge - Abgrabungserleichterungen - Aufhebung des Erschliessungsplans "Huserhof" innerhalb des Gestaltungsplanperimeters