3.1.3. Der Gemeinderat beauftragte die L., U., mit der Ausarbeitung einer Stellungnahme im Sinne von ยง 8 Abs. 3 aBauV. In ihrem hierauf erstellten Fachlichen Gutachten vom 19. November 2018 (nachfolgend: Fachgutachten) listete die L. folgende Abweichungen des Gestaltungsplans von der allgemeinen Nutzungsplanung auf (Fachgutachten, S. 3):