2.6.2. Ebenso geht aus dem Planungsbericht hervor, dass die anrechenbare Geschossfläche Wohnen ohne Attikawohnungen 3'746.4 m2 beträgt und die anrechenbare Geschossfläche Gewerbe 4'562.9 m2, woraus ein Total anrechenbare Geschossfläche von 8'309.3 m2 (= 100 %) resultiert. Unter Berücksichtigung der Attikawohnungen als zu Wohnzwecken genutzte Geschossflächen betrügen diese gemäss Planungsbericht insgesamt 4'984.8 m2, was bezogen auf die oben genannte anrechenbare Geschossfläche von 8'309.3 m2 einem Anteil von 60 % entspräche (Planungsbericht, S. 18). Auch der in der BNO festgelegte maximale Wohnanteil von 60 % wird somit eingehalten. - 12 -