2.6.1. Wie aus dem Planungsbericht nach Art. 47 RPV vom 26. August 2019 (nachfolgend: Planungsbericht) hervorgeht, verfügt das Richtprojekt über ein oberirdisches Bauvolumen von 22'350 m3. Im Verhältnis zur anrechenbaren Grundstücksfläche von 8'291 m2 resultiert daraus die Baumassenziffer 2.7, womit die in der BNO für die Gewerbezone "Huserhof" festgelegte Baumassenziffer 3 eingehalten ist (vgl. Planungsbericht, S. 18). Dies wird von den Beschwerdeführern denn auch nicht bestritten (Beschwerde, Rz. 22). Eine Übernutzung der Parzelle aaa, wie sie die Beschwerdeführer geltend machen, ist damit zu verneinen.