2.6. Der Vollständigkeit halber und mit Blick auf die nachfolgenden Erwägungen ist festzuhalten, dass mit dem Richtprojekt, das dem Gestaltungsplan zugrunde liegt, sowohl die in der BNO für die Gewerbezone "Huserhof" festgelegte Baumassenziffer 3 als auch der zulässige maximale Wohnanteil von 60 % eingehalten sind: