sucht und diskutiert worden. Die Resultate hätten einerseits zur Konkretisierung der Nutzungsplanung (Teiländerung der BNO, § 9 Abs. 5 und 6) für das Gewerbegebiet "Huserhof" (Baumassenziffer 3, maximaler Wohnanteil 60 %) geführt und andererseits die Grundlage für die Weiterentwicklung des nun vorliegenden Ordnungsprinzips der Bauten gebildet.