Zu der am 18. November 2016 von der Gemeindeversammlung beschlossenen und am 20. September 2017 vom Regierungsrat genehmigten Erhöhung des zulässigen Wohnanteils und der Reduktion der Baumassenziffer ist der Fachlichen Stellungnahme des BVU, Abteilung Raumentwicklung, vom 9. Juni 2020 (nachfolgend: Fachbericht) zu entnehmen, dass im Vorfeld der Erarbeitung des vorliegend streitgegenständlichen Gestaltungsplans eine Testplanung (städtebauliche Studie) durchgeführt worden sei, um den Rahmen für die bauliche Dichte des Gewerbegebiets "Huserhof" und die Nutzungsverhältnisse zwischen Gewerbe- sowie Wohnnutzungen auszuloten. Dabei seien verschiedene Bebauungsszenarien unter-