1 Die Gewerbezone ist für mässig störende Betriebe sowie für Dienstleis- tungen und Verkaufsgeschäfte bis maximal 500 m2 Nettoladenfläche (pro Ladengeschäft) bestimmt. 2 Für gewerbliche Bauten beträgt die Baumassenziffer (BZ) 5. Der maxi- male Wohnanteil beträgt 15 % (Verhältnis zwischen der zu Wohnzwecken genutzten Geschossfläche und der anrechenbaren Geschossfläche). 3 Mindestens 15 % der anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) sind konsequent naturnah zu gestalten, zu bepflanzen und zu unterhalten. 4 Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf ein Minimum zu beschrän-