1.3. Die Beschwerdeführer beantragen im Hauptpunkt die Aufhebung des Genehmigungsentscheids (Antrag 1) sowie die Aufhebung des Beschwerdeentscheids und des Entscheids des Gemeinderats C. (Antrag 2). Ihre Rügen beziehen sich ausschliesslich auf die materiell-rechtliche Beurteilung des Gestaltungsplans "Huserhof" und damit auf den Genehmigungsentscheid. Formelle Rügen gegen den Beschwerdeentscheid oder das vorinstanzliche Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Auf Antrag 2 ist daher nicht einzutreten, soweit damit die Aufhebung des Beschwerdeentscheids verlangt wird;