A. Der Gemeinderat C. beschloss am 26. August 2019 den Gestaltungsplan "Huserhof" (Parzelle aaa) unter gleichzeitiger Aufhebung des Erschliessungsplans "Huserhof" vom 7. März 2011 (genehmigt am 12. Mai 2011) und Abweisung der Einwendung von B. und A.. Die einzige Änderung gegenüber dem aufgelegenen Planentwurf bestand in der Vergrösserung des Grenzabstands des Baufelds D gegenüber den beiden nördlich gelegenen Parzellen 92 und 93. Der Beschluss wurde am 12. September 2019 im Amtsblatt veröffentlicht.