Zu Recht weist der Beschwerdeführer darauf hin, dass einige der Betreibungen wohl Forderungen betreffen, die zwecks Unterbrechung der Verjährung erneut geltend gemacht wurden. Insbesondere die gravierendste Forderung aus dem Konkurs einer früheren Firma, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, wurde offenbar mehrfach in Betreibung gesetzt und umfasst damit rund Fr. 245'000.00 des registrierten Betreibungsvolumens. Die gleiche Forderung dürfte auch als Verlustschein aufgeführt sein und rund Fr. 90'000.00 umfassen.