Zusammenfassend liegt beim Beschwerdeführer mit der jahrelangen Nichtteilnahme am Wirtschaftsleben ein gewichtiges Integrationsdefizit vor und ist ihm dieses in massgeblichem Umfang vorwerfbar. Dementsprechend ist das öffentliche Interesse, seine Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und ihm stattdessen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, als gross bis sehr gross zu qualifizieren.