6.4 des versicherungsgerichtlichen Entscheids vom 15. Oktober 2018 für voll arbeitsfähig, präferierte aber die vorgängige Finanzierung einer Umschulung (MI-act. 183). Entsprechend sollte mit dem initiierten IV-Verfahren auch primär eine Umschulung und nicht die (dauerhafte) Berentung des Beschwerdeführers erreicht werden (act. 21). - 22 -