1) Erweist sich ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung mit Wegweisung als begründet und verhältnismässig, ist die Niederlassungsbewilligung zu widerrufen und der oder die Betroffene aus der Schweiz wegzuweisen. Eine Rückstufung fällt ausser Betracht, da diese keine mildere Massnahme zum Widerruf mit Wegweisung darstellt. 2) Erweist sich ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung mit Wegweisung als begründet aber unverhältnismässig, ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Rückstufung gegeben sind. - 15 -