Dabei sind im Wesentlichen zwei Konstellationen zu unterscheiden: - Fälle, in denen sich der Widerruf mit Wegweisung als zulässig (weil nicht nur begründet, sondern auch verhältnismässig) erweist, und - Fälle, in denen sich der Widerruf mit Wegweisung als unzulässig (weil zwar begründet, aber nicht verhältnismässig) erweist.