der rechtskräftigen Abweisung seines IV-Gesuchs verpflichtet gewesen wäre, sich um seine wirtschaftliche Integration zu bemühen. Weiter habe er seine Mitwirkungspflichten gegenüber der Arbeitslosenkasse und der Sozialhilfebehörde wiederholt verletzt und sich statt der Teilnahme an einem Arbeitsprogramm und der Suche nach Arbeit auf dem Rechtsweg gegen entsprechende Weisungen gewehrt.