Der Beschwerdeführer habe sowohl aufgrund seiner früheren Tätigkeit als faktischer Geschäftsführer der C. AG als auch als Privatperson in vorwerfbarer Weise diverse Betreibungsverfahren gegen sich erwirkt, womit er mutwillig und in schwerwiegender Weise seinen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sei und einen Rückstufungsgrund gesetzt habe. Zudem wirft sie dem Beschwerdeführer vor, sich jahrelang kaum um seine wirtschaftliche Integration gekümmert zu haben und keiner existenzsichernden Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein, obwohl er auch nach seiner Selbsteinschätzung arbeitsfähig gewesen sei und spätestens nach