1. Oktober 2020 ein Darlehen in der Höhe von Fr. 42'000.00 gewährt, welches in monatlichen Raten à Fr. 4'000.00 ausbezahlt werde. Dies in der Annahme, dass das Darlehen mit der aus der Klage gegen die frühere Arbeitgeberin, die D. AG, zu erwartenden Leistung und aus Leistungen der Krankentaggeldversicherung zurückbezahlt werden könne. Ein weiteres Darlehen in der Höhe von € 15'000.00 habe er von der E. erhalten (act. 258, 264 und 265 ff.). Mit der Anstellung bei der E. habe es nicht geklappt. Er habe jedoch Anfang August seine Arbeitstätigkeit bei der F. GmbH aufgenommen und erhalte einen Lohn von Fr. 5'000.00 (12x) (act. 259 und 273 ff.).