- seit Januar 2019 keine neuen Schulden hinzugekommen seien und sich der Gesamtbetrag der Verlustscheine seither leicht reduziert habe (act. 60 und 222 f.); - der Beschwerdeführer seine Arbeitsstelle bei der D. AG bereits per Mitte Juni 2020 wieder verloren habe (act. 61); - er mit einem neuen Arbeitgeber, der E., in Verhandlung sei (act. 61 und 246) und von der E. am 8. Juli 2021 und 15. September 2021 je ein zinsloses Darlehen in der Höhe von € 5'000.00 erhalten habe (act.