108 f.). Gemäss dem Betreibungsregisterauszug seiner Wohnsitzgemeinde vom 19. Juni 2020 wurde der Beschwerdeführer in den vorangegangenen fünf Jahren über einen Gesamtbetrag von über Fr. 250'000.00 betrieben und lagen im Sommer 2020 offene Verlustscheinforderungen im Gesamtbetrag von knapp Fr. 175'000.00 gegen ihn vor (MIact. 212 ff.). Am 25. Juni 2020 bestrafte ihn die Staatsanwaltschaft Uri überdies mit einer Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je Fr. 30.00 und einer Busse von Fr. 300.00 wegen Nichtabgabe des entzogenen Ausweises und der Kontrollschilder (MI-act. 232 f.). -3-