Sein Gesuch um Eingliederungsmassnahmen bzw. Zusprechung einer IV-Rente wurde abgelehnt und seine diesbezügliche Beschwerde durch das Versicherungsgericht des Kantons Aargau (Versicherungsgericht) am 15. Oktober 2018 abgewiesen (MI-act. 171 ff.). Einer Auskunft der Sozialen Dienste seiner Wohngemeinde zufolge summierten sich die seit 2003 mit Unterbrüchen und ab 2008 kontinuierlich ausgerichteten Unterstützungsleistungen durch die Sozialhilfe per November 2019 auf über Fr. 540'000.00 (MI-act. 108 f.).