A. Der 1978 geborene Beschwerdeführer ist serbischer Staatsangehöriger, lebt seit dem 21. August 1982 in der Schweiz und war bereits bei seinem Wechsel vom Kanton Bern in den Kanton Aargau im Jahr 2000 im Besitz einer Niederlassungsbewilligung (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 3, 5). Am 14. August 2009 heiratete er in X. die 1984 geborene Schweizer Bürgerin B. (MI-act. 55). Das Ehepaar hat vier gemeinsame Kinder (geboren 2007, 2009, 2013 und 2015), welche allesamt ebenfalls über das Schweizer Bürgerrecht verfügen.