II. 1. 1.1. 1.1.1. Die Beschwerdeführer beanstanden eine Verletzung der Ausstandspflicht durch Herrn E. (BVU, Rechtsabteilung). Dieser habe sich mit Frau F. der Abteilung Planung und Bau der Gemeinde bezüglich der baurechtlichen Behandlung der Sonnensegel ausgetauscht. Obwohl die Beschwerdeführer im vorinstanzlichen Verfahren gerügt hätten, es seien die Ausstandsregeln zu beachten, sei die Rüge im ganzen Instruktionsverfahren nicht beachtet worden. Zu guter Letzt sei behauptet worden, der Sektionschef G. -5-