4. Auf schriftliche Anfrage des instruierenden Verwaltungsrichters vom 27. Januar 2021 hielt der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 2. Februar 2021 an der Durchführung einer öffentlichen Verhandlung fest. -4- D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: