4. A. und B. werden verpflichtet, dem Gemeinderat die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 3'700.– in solidarsicher Haftung zu ersetzen. -3- C. 1. Gegen den am 8. Juli 2020 zugestellten Entscheid des BVU erhoben A. und B. (Beschwerdeführer) am 4. September 2020 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit folgenden Anträgen: 1. Es sei der Beschwerdeentscheid des Departementes Bau, Verkehr und Umwelt vom 7. Juli 2020 (BVURA.19.566) aufzuheben.