Anfangs Oktober 2018 stellte die Abteilung Planung und Bau der Gemeinde Q. auf dem Attikageschoss montierte Sonnensegelkonstruktionen fest, welche der Baubewilligungsbehörde nicht bekannt bzw. nicht Bestandteil der Baubewilligung vom 14. November 2016 waren. Auf Intervention der Abteilung Planung und Bau hin reichte die ARGE F, c/o A. und B., am 7. Januar 2019 ein nachträgliches Baugesuch für zwei Sonnensegelkonstruktionen auf dem Attikageschoss des Gebäudes Nr. G auf der Parzelle Nr. D ein. Nach einer Bereinigung der Unterlagen wurde das Bauvorhaben vom 23. April bis zum 22. Mai 2019 öffentlich aufgelegt. Einwendungen gingen keine ein.