A. Am 14. November 2016 erteilte der Gemeinderat Q. B. und A. die Baubewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses auf der Parzelle Nr. D (E). Gemäss den bewilligten Plänen waren auf der Ebene des Attikageschosses keine Sonnenschutzkonstruktionen projektiert. Anfangs Oktober 2018 stellte die Abteilung Planung und Bau der Gemeinde Q. auf dem Attikageschoss montierte Sonnensegelkonstruktionen fest, welche der Baubewilligungsbehörde nicht bekannt bzw. nicht Bestandteil der Baubewilligung vom 14. November 2016 waren.