tung durch die Delegationsmitglieder sei als Willensäusserung zu qualifizieren, womit die Berichtigung der freigeschalteten Veranlagung ausser Betracht falle, zu kurz. 4.2. Denn, wie gesehen, ist das Veranlagungsverfahren als Massengeschäft anfällig für Flüchtigkeitsfehler und führen gerade zunehm- 2020 Steuern und Abgaben 113