2.3.3. Auch die unter neuem Recht ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts ist insofern grosszügig, als dass sie bei der Beurteilung, ob ein berichtigungsfähiger Kanzleifehler vorliegt, anerkennt, dass sich die Veranlagungsarbeiten als Massengeschäft gestal- 2020 Steuern und Abgaben 111