HUNZIKER, Schweizerisches Steuerverfahrensrecht, 2. Aufl. 2018, § 26 S. 447 N 98) und handle es sich beispielsweise auch dann um ein berichtigungsfähiges Verschreiben, wenn das steuerbare Einkommen als Vermögen bezeichnet oder eine Zahl unrichtig von einem Formular auf das andere übertragen werde (HUGO CASANOVA, Änderungen rechtskräftiger Verfügungen und Entscheide, ASA 61, S. 447 ff., 452). 2.3.3.