Die Gesetzesauslegung ermöglicht, auch die jüngste Entwicklung im Bereich der sog. Integrationsagenda zu berücksichtigen. Diese wurde von der Konferenz der Kantonsregierungen am 23. März 2018 und vom Bundesrat am 25. April 2018 genehmigt. Sie bezweckt verstärkte Integrationsbemühungen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt, unter anderem mit dem Ziel, deren überdurchschnittliche Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren (vgl. Medienmitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements [EJPD] vom 30. April 2018: