O., S. 21). 2.7.3. 2020 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 299 Weder das Bundesrecht noch das kantonale Recht verschaffen der Beschwerdeführerin einen Anspruch darauf, dass ihr Areal als Transformations- und Umnutzungsgebiet zoniert bzw. das dortige Nutzungsmass stark erhöht wird. § 46 BauG bestimmt, dass die Gemeinden eine verdichtete Bauweise fördern. Mit der fehlenden Verpflichtung brachte der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass wo möglich verdichtet werden soll, Verdichtung aber nicht überall angebracht ist (vgl. HÄUPTLI, a.a.O., § 46 N 11 mit Hinweis).