KISSLING, Trends in der kantonalen Richtplanung, in: R & U, September 3/2017 [VLP-ASPAN], S. 32 f.). Die Zonierung des A.-Areals entspricht – unter Einbezug des Einwendungs- und Verwaltungsbeschwerdeverfahrens – einer Weiterentwicklung mit Erhöhung des Nutzungsmasses. Mit einer maximalen Ausnützungsziffer von 1.25 bzw. – je nach erweiterter Nutzung aufgrund einer Gestaltungsplanung – von 1.75 ist eine adäquate Gebietsentwicklung des A.-Areals möglich. Für eine qualitätsvolle Innenentwicklung mit haushälterischer Bodennutzung ist nicht lediglich die bauliche Dichte entscheidend, sondern insbesondere auch die Nutzungsdichte (z.B. Anzahl Einwohner und Beschäftige pro ha;