eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen und damit eine haushälterische Bodennutzung zu bewirken (vgl. BBl 2010 1056). Mit Art. 8a RPG werden den Kantonen Richtplanvorgaben im Bereich Siedlung gemacht. Gefordert ist eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen, mit der qualitative Mehrwerte geschaffen werden können (vgl. BBl 2010 1070). Kapitel S 1.1 des aargauischen Richtplans (Siedlungsqualität und innere Siedlungsentwicklung) legt das Gewicht auf den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Bezug genommen wird insbesondere auf § 13 Abs. 2bis BauG (Förderung der inneren Siedlungsentwicklung und der Siedlungsqualität im Rahmen der Planungspflicht).