Der Richtplan legt im Bereich Siedlung fest (Art. 8a Abs. 1 RPG), wie eine hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen bewirkt wird (lit. c) und wie die Siedlungserneuerung gestärkt wird (lit. e). Diese Vorschrift wurde mit der Gesetzesänderung vom 15. Juni 2012 ins Raumplanungsgesetz eingefügt und ist seit 1. Mai 2014 in Kraft (vgl. AS 2014 899). Die Revision legte das Schwergewicht auf den Richtplan als zentrales Koordinations- und Steuerungsinstrument der Kantone. Er beinhaltet u.a. Strategien, um 296 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2020